Meine Leistungen im Überblick:
- Kaufmännische Mietverwaltung
- WEG-Verwaltung und Eigentümerversammlungen
- Objekt- & Hausbetreuung & Kontrollbegehungen
- Dienstleisterkoordination
- Betriebskostenabrechnung
- Organisation & Moderation von Mieterversammlungen
- Analyse & Optimierung laufender Betriebskosten
- Mietvertragsservice & Wohnungsübergabe
- Beratung & externe Unterstützung
Mein aktueller Katalog mit Preisen zum Download:
Kaufmännische Mietverwaltung
Ich übernehme die laufenden administrativen Aufgaben Ihrer Mietobjekte und sorge für eine strukturierte Abwicklung im Tagesgeschäft.
Leistungsinhalte (in der monatlichen Pauschale enthalten):
- Führung der Mieterakten und Verwaltung der Mietverträge einschließlich Fristenüberwachung
- Sollstellung und Mieteingangskontrolle anhand der vom Eigentümer bereitgestellten Kontoumsätze
- Mahnwesen gegenüber Mietern (Zahlungserinnerung und Mahnung), ohne Inkasso
- Laufende Kommunikation mit Mietern
- Annahme und Weiterleitung von Mängelmeldungen
- Vorbereitung von Mietanpassungen nach Vorgabe des Eigentümers
- Objektbezogenes Reporting
- Dokumentenmanagement
Gesondert berechnet werden u. a. Betriebskostenabrechnung, Dienstleisterkoordination,
Objektbegehungen, Wohnungsübergaben, Mieterversammlungen sowie Fahrten zu Objekten,
die mehr als 30 km entfernt sind.
Für Mahnungen, die Korrespondenz mit Mietern, Übergaben und die Zustellung von
Betriebskostenabrechnungen erteilt der Eigentümer je Objekt eine Vollmacht. Abschluss,
Änderung und Kündigung von Mietverträgen sind davon nicht umfasst.
WEG-Verwaltung
Verwaltung von Wohnungseigentum nach § 19 WEG. Vertragspartner ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Eigentümerversammlung.
Leistungsinhalte u. a.:
- Führung des Gemeinschaftskontos, Hausgeldeinzug und Überwachung der Zahlungseingänge
- Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Zahlungsverkehr
- Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht nach § 28 WEG
- Heiz- und Betriebskostenabrechnung einschließlich Abstimmung mit dem Messdienstleister
- Vorbereitung, Einladung, Durchführung und Protokollierung der Eigentümerversammlung
- Führung der Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG und Umsetzung der gefassten Beschlüsse
- Ansprechpartner für Eigentümer, Mieter und Dienstleister
- Eine Objektbegehung je Jahr
Als bestellter Verwalter handele ich im Rahmen der gesetzlichen Vertretungsmacht nach § 9b Abs. 1 WEG. Insoweit schließe ich Verträge im Namen und für Rechnung der Gemeinschaft.
Gelder der Gemeinschaft werden getrennt von meinem Vermögen auf Konten geführt, die auf die Gemeinschaft lauten.
Eine ordentliche Eigentümerversammlung und eine Objektbegehung je Wirtschaftsjahr sind enthalten. Weitere Versammlungen und Begehungen werden gesondert abgerechnet. Keine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung der Gemeinschaft.
Objekt- & Hausbetreuung
Regelmäßige Objektkontrollen zur frühzeitigen Erkennung von Mängeln und zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustands Ihrer Immobilie.
Leistungsinhalte u.a.:
- Eine Objektbegehung je Quartal (auf Wunsch seltener) mit Protokoll und Fotos
- Sichtprüfung von Gemeinschaftsflächen
- Erfassung und Meldung von Mängeln
- Schlüsselmanagement
Keine handwerklichen Tätigkeiten.
Dienstleisterkoordination
Ich koordiniere externe Dienstleister und unterstütze Sie bei der Organisation und Überwachung von Maßnahmen rund um Ihre Immobilie.
Leistungsinhalte u. a.:
- Einholen und Vergleichen von Angeboten
- Kaufmännische Vorprüfung der Angebote
- Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen
- Termin- und Ablaufkoordination nach Beauftragung
- Plausibilitätsprüfung von Rechnungen
Wichtig:
Bei der Mietverwaltung beauftragt der Eigentümer die Dienstleister selbst. Aufträge in seinem Namen vergebe ich nur mit gesonderter Vollmacht in Textform und bis zum dort genannten Betrag.
Bei der WEG-Verwaltung beauftrage ich Dienstleister im Rahmen der gesetzlichen Vertretungsmacht nach § 9b Abs. 1 WEG im Namen der Gemeinschaft.
Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand. Annahme und Weiterleitung von Mängelmeldungen sind in der Mietverwaltung enthalten.
Ich bin am Auftragsvolumen nicht beteiligt und erhalte keine Provisionen von beauftragten Dienstleistern.
Betriebskostenabrechnung
Erstellung von Betriebskostenabrechnungen auf Grundlage der vom Eigentümer bereitgestellten Unterlagen.
Leistungsinhalte u. a.:
- Prüfung der Abrechnungsunterlagen
- Umlage nach den Vorgaben des Mietvertrags und der Betriebskostenverordnung
- Erstellung der Abrechnung
- Erläuterung der Ergebnisse für den Eigentümer
Bei der Mietverwaltung wird die Betriebskostenabrechnung gesondert je Einheit und Jahr berechnet. Bei der WEG-Verwaltung ist die Heiz- und Betriebskostenabrechnung in der Vergütung enthalten.
Versammlungen:
Organisation & Moderation
Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Mieterversammlungen im Auftrag des Eigentümers und von Eigentümerversammlungen
Leistungsinhalte u. a.:
- Terminorganisation und Einladung
- Moderation
- Protokollierung der Inhalte
- Weiterleitung der Ergebnisse
Mieterversammlungen dienen der Information und Abstimmung im Auftrag des Eigentümers.
Es werden keine rechtsverbindlichen Beschlüsse gefasst, eine Rechtsvertretung findet nicht statt.
Beschlüsse nach dem Wohnungseigentumsgesetz werden ausschließlich in Eigentümerversammlungen gefasst — siehe Abschnitt WEG-Verwaltung.
Analyse & Optimierung
laufender Betriebskosten
Unterstützung bei der Analyse bestehender Kostenstrukturen zur Identifikation von Einsparpotenzialen.
Leistungsinhalte u. a.:
- Analyse von Dienstleistungs- und Versorgungsverträgen
- Marktvergleiche
- Identifikation von Optimierungsmöglichkeiten
- Handlungsempfehlungen für den Eigentümer
Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Als Einsparung gelten ausschließlich tatsächlich realisierte und nachweisbare Kostenreduzierungen gegenüber der Vorperiode bei unverändertem Leistungsumfang.
Mietvertragsservice & Wohnungsübergabe
Organisatorische Unterstützung rund um den Mietvertrag und Wohnungsübergabe - im Auftrag und nach Vorgabe des Eigentümers.
Leistungsinhalte u. a.:
- Vorbereitung von Mietvertragsunterlagen nach Ihren Vorgaben
- Organisation und Durchführung von Wohnungsübergaben
- Erstellung von Übergabe- und Abnahmeprotokollen
- Kommunikation mit den von Ihnen benannten Mietinteressenten
Ich inseriere keine Mietobjekte, werbe keine Interessenten und vermittle keine Mietverträge. Die Auswahl des Mieters und der Vertragsabschluss erfolgen ausschließlich durch den Eigentümer. Eine Provision von Mietinteressenten wird nicht erhoben. Eine Vermittlungstätigkeit im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO liegt daher nicht vor.
Mietvertragsvorlagen stellen Sie bereit oder sie stammen aus allgemein zugänglichen Mustern.
Eine rechtliche Prüfung der Vertragsinhalte findet nicht statt.
Transparenz & Abgrenzung
Damit von Anfang an klar ist, was ich tue und was nicht:
- Kaufmännische Verwaltung von Mietobjekten mit einheitlichem Eigentum sowie Verwaltung von Wohnungseigentum nach § 19 WEG
- Keine Vermittlung von Miet- oder Kaufobjekten (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO)
- Keine Rechts- oder Steuerberatung
- Keine handwerklichen Leistungen
- Kein Inkasso und keine gerichtliche Vertretung
- Bei der Mietverwaltung beauftrage ich Dienstleister im Namen des Eigentümers nur mit
gesonderter Vollmacht; bei der WEG-Verwaltung handele ich im Rahmen der gesetzlichen
Vertretungsmacht nach § 9b Abs. 1 WEG
Die Verwaltung von Wohnimmobilien und Wohnungseigentum ist nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO erlaubnispflichtig.
Erlaubnis durch die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach am 15.09.2026.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nach § 15 MaBV: 1 Mio. € pauschal je Schadenfall.
Preisorientierung
- Kaufmännische Mietverwaltung ab 24 € je Wohnung und Monat
- WEG-Verwaltung ab 32 € je Wohnungseigentum und Monat, mindestens 140 € je
Gemeinschaft und Monat - Betriebskostenabrechnung ab 40 € je Wohnung und Jahr
- Stundensatz 50 €, abgerechnet je angefangene 15 Minuten
- Fahrten bis 30 km (ab Linkenbach, einfache Strecke) inklusive
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
Der konkrete Leistungsumfang und die jeweilige Abrechnungseinheit werden vor Leistungsbeginn in Textform vereinbart. Ein verbindliches Honorar nenne ich Ihnen nach dem Erstgespräch im Angebot.
Meine Unabhängigkeit
Im Rahmen meiner Verwaltungs- und Koordinationstätigkeit nehme ich keine Provisionen, Rückvergütungen oder sonstigen Vorteile von Dienstleistern, Versicherern oder Lieferanten an.
Mein Honorar erhalte ich ausschließlich vom Auftraggeber.
Unabhängig davon bin ich als Tippgeber für ein Finanzdienstleistungsunternehmen tätig. Diese Tätigkeit ist von der Immobilienverwaltung getrennt.
Für eine erfolgreiche Vermittlung erhalte ich vom Finanzdienstleistungsunternehmen eine Vergütung. Auf meine Verwaltungstätigkeit und auf meine Empfehlungen als Verwalter hat das keinen Einfluss.
Eine Weitergabe Ihrer Kontaktdaten erfolgt nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.
Bei Fragen oder Interesse an einer Zusammenarbeit erreichen Sie mich telefonisch unter:
oder per E-Mail an:
Beratung & externe Unterstützung
Je nach Objekt und Bedarf unterstütze ich Sie projektbezogen oder beratend.
- Kaufmännische Beratung im Immobilienbereich
- Objektbezogene Bestandsaufnahmen
- Projektbegleitung nach individuellem Angebot
Abrechnung nach Zeitaufwand (50 € je Stunde) oder nach individuellem Angebot.